Heute befasst sich das Bundeskabinett unter anderem mit der geplanten Notfallreform. Wie schon die vorherigen Entwürfe sieht auch die Kabinettsvorlage vor, Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen an Integrierten Notfallzentren (INZ) ein eingeschränktes Dispensierrecht einzuräumen. Betäubungsmittel fallen nicht darunter.